Preise & Wissenswertes

 

 

Unterkunft ab 26 Jahren 19 - 25 Jahre 7 - 18 Jahre bis 6 Jahre
Zimmer
Alpenvereinsmitglied
21€ 21€ 13€ 8€
Zimmer
Nichtmitglied
33€ 33€ 25€ 20€
Lager
Alpenvereinsmitglied
15€ 12€ 7€ 0€
Lager
Nichtmiglied
27€ 24€ 19€ 0€

Verpflegung

© Olpererhuette
© Olpererhuette
Frühstücksbuffet Halbpension
17€ 40€

 

Wir servieren euch Produkte aus der Region.
Ihr könnt bei uns sowohl Herzhaftes als auch Süßes genießen.

Die Übernachtungspreise sind exklusive Verpflegung. Selbstversorgung ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Mitglieder und Gleichgestellte, in den für Selbstversorgung vorgesehenen Bereichen. Tagesgäste entrichten bei Selbstversorgung für die Nutzung der Infrastruktur der Hütte 2,50 € und Nächtigungsgäste 5 €/Übernachtung.

Von diesen Beiträgen befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen generell nicht getrunken werden.

Stornobedingungen

  • Wird eine Reservierungsanfrage für einen Schlafplatz bestellt und von Seiten des Hüttenpächters bestätigt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht ausdrücklich die Schriftform vereinbart wurde.
     
  • Sollten nach Reservierung gemäß Punkt 1 einzelne oder alle vom Gast reservierten Schlafplätze nicht in Anspruch genommen werden, so werden bei Rücktritt bzw. Nichtantritt ab 5 Tage vor Beginn des Aufenthlates 10 € pro Person und Nacht in Rechnung gestellt.
     
  • Die Pächter sind berechtigt, eine Anzahlung von € 10,-/Nacht pro Person (und Schlafplatz) für Reservierungen zu berechnen. Im Falle von Rücktritt oder Nichtantritt werden geleistete Anzahlungen mit den Stornogebühren verrechnet. Sollte die Anzahlung höher als die Stornogebühr sein, wird der Differenzbetrag zurückerstattet. 
     
  • Ein kostenfreier Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich eine der folgenden Kriterien erfüllt ist: 
    • Todesfall in der Familie 
    • Zustieg aufgrund von alpiner Gefahr nicht möglich (z.B. Lawinengefahr) 
       
  • Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hüttenpächter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist